VG Wort

Was die GEMA für den Musiksektor ist, ist die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für Texte. Die VG Wort ist etwas umständlich zu handhaben, kann aber durchaus Geld in die Kasse spülen. Für Online-Texte gab es im Jahr 2021 pro Artikel immerhin 45 Euro und 2022 noch 43,86 Euro. Ob das so bleibt, ist nicht sicher, da die Ausschüttungen von den Einnahmen der VG Wort abhängen und jährlich neu festgelegt werden.

VG Wort erfordert drei Dinge:

  • Wahrnehmungsvertrag
  • Zählmarken im Text
  • Meldung der Artikel

Wahrnehmungsvertrag abschließen

Den Vertrag können Sie online durch eine Registrierung über das Meldeportal T.O.M. oder in Papierform abschließen. Den ausgedruckten und unterschriebenen Originalvertrag müssen Sie bis zum 31. Dezember per Post an die VG WORT schicken, um für das laufende Jahr berechtigt zu sein. Allerdings dauert die Annahme einige Zeit, das kann durchaus ein bis zwei Monate sein.

Mit dem Wahrnehmungsvertrag übertragen Sie zahlreiche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche zur treuhänderischen Wahrnehmung an die VG WORT. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und Sie können ihn mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.

Sobald die VG Wort das Konto freigeschaltet hat, können Sie aufs T.O.M.-Portal zugreifen.

Zählmarken beziehen und nutzen

Um Besucher zu zählen, müssen Sie in Ihre Texte Zählmarken einbauen. Wie und wo Sie die Zählmarken bekommen und wie Sie die Zählpixel in den Text integrieren, lesen Sie in der nachfolgenden Anleitung.

Texte in TOM melden

Ihre berechtigten Texte melden Sie im Registrierung- und Meldeportal TOM an. TOM steht für Texte Online Melden. Meldefrist ist der 31.1. des Folgejahrs (Ausnahme 2022, bis 1.7.). Die Ausschüttung erfolgt dann meist im Oktober.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Nutzen Sie folgenden Link, um auf T.O.M im VG Wort Portal zu kommen:

Falls Sie neu sind, sollten Sie „Jetzt neu registrieren“ wählen. Anschließend registrieren Sie sich als „Autor“ und klicken „Weiter“

VG Wort Portal T.O.M

Registrierung für den Wahrnehmungsvertrag:

Geben Sie Ihre Daten ein und klicken Sie auf „Weiter“:

Meine fiktive Adresse findet die Anmelde-Software nicht, ich fahre einfach weiter.


Danach kommen weitere Eingaben, das Feld „Wahlrecht“ ist Pflicht:

Anschließend geben Sie für Ihre Vergütungen die Bankverbindung ein und klicken weiter.

Ob noch weitere Angaben erforderlich sind, kann ich mit meiner fiktiven Hanna Mustermann jetzt nicht überprüfen.

Am Ende ausdrucken, unterschreiben und das Original an VG Wort schicken.

Zählmarken in eine WP-Website einbinden

Um Zählmarken in Ihre neue Website einzubinden, brauchen Sie ein spezielles Plug-in. Gehen Sie in das Dashboard ihrer Website, in meinem Fall:

Rentner-tipps.de/wp-admin

Dann wähle ich „Plugins“ und „Installieren“. Im Suchfeld gebe ich „VG Wort“ ein und es erscheinen mehrere Plug-ins. Ich kenne die beiden ersten, das Plug-in VG Wort Metis ist mir neu. Es stammt jedoch von VG Wort selbst und soll gewisse Vorteile, gerade bei der Meldung von Texten bieten. Ich probiere es aus, installiere und aktiviere es.

VGW Metis erscheint in der Liste der Plug-ins und im linken Bereich erscheint „VG WORT METIS“ zum Konfigurieren:

Das Plug-in von VG Wort erfordert einen API Key, was etwas Aufwand bedeutet, aber dafür lassen sich anschließend Zählmarken direkt aus dem Plug-in einfügen. Das erspart den Zugriff auf T.O.M, um Zählmarken anzufordern. Per Klick lassen sich drei Zählmarken zuweisen, einfach mehrfach wiederholen, um für die automatische Zuordnung genügend Vorrat zu haben.

API-Schlüssel generieren

Diesen erhalte ich nach dem Login in T.O.M im METIS Bereich im Menü „Zählmarken“. unter API-Key Verwaltung.

Dort klicke ich auf „Generieren“. Anschließend müssen Sie weiter nach unten scrollen, denn zumindest an meinem Mac will das Programm nochmals eine Bestätigung, ob ich den API-Schlüssel wirklich generieren möchte. So etwas Bescheuertes!

Kopieren Sie den API-Key und bewahren Sie ihn gut auf.

In WordPress im Plug-in „VG WORT METIS“ gebe ich unter „Einstellungen“ meinen API Key ein. Auto-Zählmarken für Beiträge und Seiten sind standardmäßig vorgegeben, so erhält neuer Content auf der Website automatisch eine Zählmarke zugewiesen. Und „Einstellungen speichern“.

Die Beteiligtenverwaltung erfordert noch Angaben, ergänzen und speichern:

Nachdem API Key und Beteiligte erfasst sind, kann ich die Zählmarken zuweisen:

Dafür habe ich unter „Einstellungen“ drei Zählmarken manuell bestellt und dies wiederholt.

Für meine bestehende Seite und Beitrag habe ich unter „Alle Seiten“ und „Alle Beiträge“ über „Mehfachaktionen“, „Zählmarken zuweisen“ und „Übernehmen“ meinen beiden erstellten Artikeln Zählmarken zugeordnet.

Meldung der Artikel in Metis

Für eine Vergütung durch VG Wort, gelten derzeit folgende Kriterien:

  • Textumfang ≥ 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen: 1.500 Besucher im Jahr
  • Textumfang ≥ 10.00 Zeichen inkl. Leerzeichen: 750 Besucher im Jahr

Im Jahr 2021 waren dies rund 45 Euro pro Artikel und im aktuellen Jahr sind es 43,86 Euro.

Dank des API Keys scheint eine Meldung von meldefähigen Beiträgen direkt aus dem Plug-in „VG Wort Metis“ möglich zu sein. Das lässt sich erst testen, sobald der Mindestzugriff von 750 Besuchern erreicht ist. Allerdings ist dafür die Textlänge zu kurz, dies lässt sich aber noch aufstocken.

Sonderfall: METIS Sonderausschüttung

Wenn Sie Texte fürs Internet schreiben, die nicht auf Ihrer eigenen Website erscheinen, gibt es die Metis Sonderausschüttung. Dafür braucht es keine Zählmarken. Da die Besucher nicht gezählt werden können, erhalten Sie weniger Ausschüttung. Diese lag in der Vergangenheit bei rund 15 Euro pro Artikel und Jahr, allerdings für jedes Jahr, solange sie noch online sind.

VG Wort auf der eigenen Website nutzen

Um Einnahmen zu erzielen, brauchen Sie entsprechend viele Besucher auf Ihrer Website. Dies erreichen Sie mit spannenden Texten. Dies alleine genügt leider nicht, denn Besucher müssen Ihre Seite zunächst einmal finden. Search Engine Optimization (SEO) heißt das Zauberwort für die Suchmaschinen Google & Co. In meinen Büchern finden Sie zahlreiche Tipps zu diesem Thema.

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Datenschutzerklärung ergänzen

Wenn Sie VG Wort nutzen und Zählpixel verwenden, müssen Sie dies in der Datenschutzerklärung unter dem Punkt Cookies erwähnen, da VG Wort Cookies setzt:

Cookies und Meldungen zu Zugriffszahlen an die VG Wort

Wir setzen „Session-Cookies“ der VG Wort, München, zur Messung von Zugriffen auf Texten ein, um die Kopierwahrscheinlichkeit zu erfassen. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Session-Cookies können keine anderen Daten speichern. Diese Messungen werden von der Kantar Deutschland GmbH nach dem Skalierbaren Zentralen Messverfahren (SZM) durchgeführt. Sie helfen dabei, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zur Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen zu ermitteln. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten über Cookies.

Viele unserer Seiten sind mit JavaScript-Aufrufen versehen, über die wir die Zugriffe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden. Wir ermöglichen damit, dass unsere Autoren an den Ausschüttungen der VG Wort partizipieren, die die gesetzliche Vergütung für die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 53 UrhG sicherstellen.

Eine Nutzung unserer Angebote ist auch ohne Cookies möglich. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.

Datenschutzerklärung zur Nutzung des Skalierbaren Zentralen Messverfahrens

Unsere Website und unser mobiles Webangebot nutzen das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) der Kantar Deutschland GmbH für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Ermittlung der Kopierwahrscheinlichkeit von Texten.

Dabei werden anonyme Messwerte erhoben. Die Zugriffszahlenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen alternativ ein Session-Cookie oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Ihres Browsers erstellt wird. IP-Adressen werden nur in anonymisierter Form verarbeitet.

Das Verfahren wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Einziges Ziel des Verfahrens ist es, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zu ermitteln.

Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Ihre Identität bleibt immer geschützt. Sie erhalten über das System keine Werbung.